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Kann man Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren?

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Ja, Pflegegeld und Pflegedienst können kombiniert werden. Diese Form nennt sich Kombinationsleistung. Sie ist sinnvoll, wenn Angehörige einen Teil der Pflege selbst übernehmen und ein ambulanter Pflegedienst zusätzlich bestimmte Aufgaben leistet.

Bei der Kombinationsleistung wird ein Teil des Budgets für Pflegesachleistungen genutzt. Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Das Pflegegeld wird dann nicht vollständig, sondern anteilig ausgezahlt. Je mehr Pflegesachleistungen genutzt werden, desto geringer fällt das verbleibende Pflegegeld aus.

Diese Lösung ist in der Praxis oft realistischer als ein reines Entweder-oder. Angehörige können weiter eingebunden bleiben, müssen aber nicht jede Aufgabe allein übernehmen. Besonders bei Körperpflege, Mobilisation, Inkontinenzversorgung oder regelmäßiger Entlastung kann ein Pflegedienst viel Stabilität bringen.

Wichtig ist eine gute Planung. Angehörige sollten vorher klären, welche Aufgaben sie selbst leisten können und welche besser vom Dienst übernommen werden. Sonst wird entweder zu wenig Hilfe organisiert oder das Budget schneller verbraucht als gedacht. Beides ist mäßig charmant.

Der Pflegedienst sollte einen Kostenvoranschlag erstellen. Daraus lässt sich ungefähr erkennen, welcher Anteil des Budgets verbraucht wird und wie viel Pflegegeld voraussichtlich noch bleibt. Die tatsächliche Abrechnung kann je nach Leistung und Monat variieren.

Die Kombinationsleistung kann helfen, Pflege zu Hause flexibler zu organisieren. Sie eignet sich besonders dann, wenn Angehörige entlastet werden sollen, die pflegebedürftige Person aber weiterhin im eigenen Zuhause versorgt wird.