Ambulant betreute Wohngemeinschaft
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine gemeinschaftliche Wohnform mit individueller Versorgung außerhalb klassischer Heime.
Glossar-Kategorie
Glossarbegriffe zu Pflegeheim, Kurzzeitpflege, Tagespflege und weiteren Wohn- und Betreuungsformen.
Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine gemeinschaftliche Wohnform mit individueller Versorgung außerhalb klassischer Heime.
Der Eigenanteil im Pflegeheim ist der Teil der Heimkosten, den Bewohnerinnen und Bewohner trotz Leistungen selbst tragen müssen.
Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Versorgung, wenn Pflege zuhause zeitweise nicht möglich oder nicht ausreichend ist.
Nachtpflege ist ein teilstationäres oder organisatorisches Angebot für pflegebedürftige Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in der Nacht.
Ein Pflegeheim ist eine stationäre Einrichtung, in der pflegebedürftige Menschen dauerhaft oder vorübergehend versorgt werden.
Seniorenwohnen ist ein Sammelbegriff für Wohnformen, die auf ältere Menschen und deren Alltag zugeschnitten sind.
Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot, bei dem Pflegebedürftige tagsüber betreut und versorgt werden.
Teilstationäre Pflege verbindet Betreuung in einer Einrichtung mit weiterem Leben und Versorgen zuhause.
Vollstationäre Pflege bedeutet, dass pflegebedürftige Menschen dauerhaft in einer stationären Einrichtung versorgt werden.
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