Glossar

Beratungsbesuch nach 37.3

Der Beratungsbesuch nach 37.3 SGB XI dient der Qualitätssicherung bei häuslicher Pflege mit Pflegegeld.

Zum Glossar

Was ist der Beratungsbesuch nach 37.3?

Der Beratungsbesuch nach 37.3 SGB XI ist ein verpflichtender Beratungseinsatz für bestimmte Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zuhause überwiegend privat gepflegt werden. Ziel ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern, Angehörige zu unterstützen und früh auf Probleme oder Überlastungen aufmerksam zu machen.

In der Praxis wird dieser Besuch häufig durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine andere zugelassene Stelle durchgeführt. Der Termin soll nicht nur kontrollieren, sondern auch beraten. Das ist zumindest die Idee. Sinnvoll genutzt kann der Besuch helfen, Versorgungsfehler zu vermeiden und Angehörigen Orientierung zu geben.

Viele empfinden die Pflicht zunächst als lästig. Tatsächlich kann der Beratungsbesuch aber nützlich sein, wenn er ernsthaft, praxisnah und nicht bloß im Abhakmodus durchgeführt wird. Gerade bei steigender Belastung kann ein professioneller Blick von außen helfen.

Wichtig ist, die vorgeschriebenen Termine einzuhalten. Werden sie versäumt, kann das Auswirkungen auf den Anspruch auf Pflegegeld haben.