Welche Förderung bei barrierefreien Zugängen möglich ist
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, kann die Pflegekasse Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds bezuschussen. Dazu können je nach Einzelfall Rampen, Hublifte, Türschwellen-Anpassungen oder Umbauten am Eingangsbereich gehören. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
Neben der Pflegekasse können auch weitere Förderwege relevant sein, etwa Programme für altersgerechtes Umbauen oder regionale Zuschüsse. Welche Möglichkeit passt, hängt von Wohnsituation, Eigentumsverhältnissen, Art der Maßnahme und persönlicher Ausgangslage ab.