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Bekommen pflegende Angehörige Rentenpunkte?

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Pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen Rentenversicherungsbeiträge erhalten. Diese Beiträge werden nicht direkt an die Pflegeperson ausgezahlt, sondern an die Rentenversicherung abgeführt. Dadurch kann die Pflege später die eigene Rente erhöhen.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und zu Hause gepflegt wird. Außerdem muss die Pflegeperson regelmäßig und in einem bestimmten Umfang pflegen. Auch die eigene Erwerbstätigkeit der Pflegeperson spielt eine Rolle.

Die Pflegekasse prüft, ob Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden können. Dafür werden Angaben zum Pflegeumfang, zur Erwerbstätigkeit und zur Pflegesituation benötigt. Es lohnt sich, diese Prüfung aktiv anzustoßen, wenn sie nicht automatisch erfolgt.

Viele Angehörige unterschätzen diesen Punkt. Wer über Jahre Pflege übernimmt und beruflich reduziert, kann langfristig Nachteile bei der Altersvorsorge haben. Rentenversicherungsbeiträge können diese Nachteile zumindest teilweise ausgleichen.

Pflegende Angehörige sollten deshalb bei der Pflegekasse nachfragen, ob Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Gerade bei längerer Pflege ist das kein Nebenthema, sondern ein wichtiger Teil der eigenen Absicherung.