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Sind pflegende Angehörige unfallversichert?

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Pflegende Angehörige können während der Pflegetätigkeit gesetzlich unfallversichert sein. Das gilt, wenn die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Absicherung kann wichtig werden, wenn während der Pflege oder auf damit verbundenen Wegen ein Unfall passiert.

Versichert sein können zum Beispiel Tätigkeiten wie Hilfe beim Waschen, Anziehen, Lagern, Mobilisieren, Begleitung, Einkaufen für die pflegebedürftige Person oder andere pflegebezogene Aufgaben. Auch Wege, die direkt mit der Pflege zusammenhängen, können relevant sein.

Die Unfallversicherung ist besonders wichtig, weil Pflege körperlich belastend sein kann. Stürze, Rückenverletzungen oder Unfälle beim Heben und Unterstützen sind keine theoretischen Risiken. Gerade Angehörige übernehmen oft Aufgaben, ohne vorher geschult worden zu sein.

Ob und in welchem Umfang Versicherungsschutz besteht, hängt von der konkreten Situation ab. Bei Unsicherheit sollte bei Pflegekasse, Unfallversicherung oder Pflegeberatung nachgefragt werden. Es ist besser, diesen Punkt vorher zu klären, statt erst nach einem Unfall zwischen Zuständigkeiten herumgereicht zu werden.

Pflegende Angehörige sollten außerdem Hilfsmittel und Schulungen nutzen, um Unfälle zu vermeiden. Versicherungsschutz ist wichtig, ersetzt aber keine sichere Pflegeorganisation.