Die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst hängen davon ab, welche Leistungen vereinbart werden, wie oft der Dienst kommt und welcher Pflegegrad vorliegt. Es gibt keine pauschale Antwort, weil jeder Pflegeeinsatz anders geplant wird. Entscheidend sind Leistungsumfang, Einsatzdauer, Anfahrt und Abrechnungssystem des jeweiligen Dienstes.
Wenn ein Pflegegrad ab 2 vorliegt, können Pflegesachleistungen genutzt werden. Diese werden nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet. Reicht das Budget nicht aus, müssen zusätzliche Kosten privat getragen werden.
Wer Pflegegeld und Pflegedienst kombiniert, nutzt die Kombinationsleistung. Dann wird ein Teil des Budgets für den Pflegedienst verwendet. Das verbleibende Pflegegeld wird anteilig ausgezahlt. Diese Lösung ist häufig sinnvoll, wenn Angehörige weiter pflegen, aber bestimmte Aufgaben professionell abgesichert werden sollen.
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Leistungen privat vereinbart werden, die nicht vollständig von der Pflegekasse übernommen werden. Dazu zählen zum Beispiel zusätzliche Haushaltshilfen, Betreuungszeiten oder häufigere Einsätze. Auch Behandlungspflege muss getrennt betrachtet werden, weil sie meist über ärztliche Verordnung und Krankenkasse läuft.
Vor Beginn sollte der Pflegedienst einen Kostenvoranschlag erstellen. Daraus sollte klar hervorgehen, welche Leistungen geplant sind, wie oft sie erbracht werden und welcher Eigenanteil voraussichtlich bleibt. Alles andere ist Ratespiel mit Rechnung, also eine Spezialdisziplin der deutschen Bürokratie.
Wichtig ist auch, regelmäßig zu prüfen, ob der vereinbarte Leistungsumfang noch passt. Ändert sich der Pflegebedarf, können Kosten steigen oder Leistungen müssen angepasst werden. Deshalb sollte der Vertrag nicht einmal unterschrieben und dann jahrelang ignoriert werden.