Pflegesachleistungen sind Leistungen der Pflegekasse für die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Sie werden nicht ausgezahlt, sondern direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.
Sie umfassen Hilfe bei Körperpflege, Mobilität, Ernährung und Betreuung. Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.
Die Höhe ist begrenzt und hängt vom Pflegegrad ab. Wird das Budget nicht vollständig genutzt, kann zusätzlich anteilig Pflegegeld gezahlt werden.