FAQ

Was zahlt die Pflegekasse für Wohnraumanpassung?

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Die Pflegekasse kann Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlen, wenn dadurch die Pflege zu Hause erleichtert, die Selbstständigkeit verbessert oder eine Überforderung der Pflegeperson verringert wird. Voraussetzung ist in der Regel ein anerkannter Pflegegrad.

Zu den möglichen Maßnahmen gehören zum Beispiel Badumbau, bodengleiche Dusche, Türverbreiterung, Treppenlift, Rampen, Haltegriffe oder der Abbau von Schwellen. Wichtig ist, dass ein klarer Bezug zur Pflegesituation besteht.

Der Zuschuss wird nicht automatisch ausgezahlt. Die Maßnahme sollte vor Beginn bei der Pflegekasse beantragt werden. Wer erst umbaut und danach fragt, darf sich über Schwierigkeiten nicht wundern. Bürokratie liebt Reihenfolgen mehr als Ergebnisse.

Für den Antrag sind meist Kostenvoranschläge, eine Beschreibung der Maßnahme und Angaben zum Pflegebedarf sinnvoll. In manchen Fällen kann die Pflegekasse weitere Unterlagen verlangen oder eine Prüfung veranlassen.

Der Zuschuss kann helfen, größere Anpassungen finanziell abzufedern. Reichen die Mittel nicht aus, müssen Eigenanteile oder weitere Fördermöglichkeiten geprüft werden.