Pflegehilfsmittel werden je nach Art bei der Pflegekasse oder Krankenkasse beantragt. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen laufen in der Regel über die Pflegekasse. Technische Hilfsmittel können je nach Zweck über Pflegekasse oder Krankenkasse laufen.
Am Anfang sollte geklärt werden, welches Hilfsmittel gebraucht wird und warum. Bei technischen Hilfsmitteln kann eine ärztliche Verordnung sinnvoll oder erforderlich sein. Auch ein Pflegedienst, eine Pflegeberatung oder ein Sanitätshaus kann bei der Auswahl helfen.
Der Antrag sollte möglichst konkret sein. Es sollte erkennbar sein, welches Problem im Pflegealltag gelöst werden soll. Allgemeine Wünsche führen schneller zu Rückfragen. Pflegekassen lieben Rückfragen ungefähr so sehr wie Menschen Wartezimmer.
Bei Verbrauchsprodukten gibt es häufig Anbieter, die den Antrag gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person vorbereiten und direkt mit der Pflegekasse abrechnen. Trotzdem sollte geprüft werden, welche Produkte enthalten sind und ob sie tatsächlich gebraucht werden.
Wird ein Antrag abgelehnt, sollte der Bescheid geprüft werden. Manchmal fehlen Unterlagen oder die Begründung ist nicht ausreichend. Dann kann eine Ergänzung oder ein Widerspruch sinnvoll sein.