Die monatlichen Kosten im Pflegeheim setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten und mögliche Zusatzleistungen. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad einen Teil der pflegebedingten Kosten, aber nicht alle Kosten des Heimplatzes.
Der Eigenanteil kann deshalb erheblich sein. Besonders Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen in der Regel selbst getragen werden. Auch wenn Leistungen der Pflegeversicherung helfen, bleibt stationäre Pflege für viele Familien finanziell eine große Belastung.
Wichtig ist der einrichtungseinheitliche Eigenanteil. Innerhalb einer Einrichtung zahlen Bewohner mit Pflegegrad 2 bis 5 für die pflegebedingten Kosten grundsätzlich denselben Eigenanteil. Höhere Pflegegrade führen also nicht automatisch zu einem höheren pflegebedingten Eigenanteil in derselben Einrichtung.
Zusätzlich gibt es Leistungszuschläge der Pflegekasse, die mit der Dauer des Aufenthalts steigen können. Dadurch kann sich der Eigenanteil an den pflegebedingten Kosten verringern. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben davon aber meist unberührt, weil Bürokratie offenbar immer noch eine Hintertür findet.
Vor dem Einzug sollte eine vollständige Kostenaufstellung verlangt werden. Darin sollten alle monatlichen Kosten klar erkennbar sein. Nur so lässt sich prüfen, ob Einkommen, Rente, Pflegekassenleistungen, Vermögen oder gegebenenfalls Hilfe zur Pflege ausreichen.