Für Pflege zu Hause gibt es mehrere Leistungen der Pflegeversicherung. Welche davon genutzt werden können, hängt vor allem vom Pflegegrad und von der konkreten Versorgungssituation ab. Besonders wichtig sind Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistung, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege und Zuschüsse für Wohnraumanpassung.
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege überwiegend privat organisiert wird, zum Beispiel durch Angehörige. Das Geld wird an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann zur Unterstützung der häuslichen Pflege eingesetzt werden. Es ist keine Bezahlung im arbeitsrechtlichen Sinn, wird aber in vielen Familien als Ausgleich für Zeit, Aufwand und Verantwortung genutzt.
Pflegesachleistungen kommen ins Spiel, wenn ein ambulanter Pflegedienst Leistungen übernimmt. Die Pflegekasse zahlt dann nicht direkt an die pflegebedürftige Person, sondern rechnet mit dem Pflegedienst ab. Typische Leistungen sind Hilfe bei Körperpflege, Ankleiden, Mobilität, Ernährung oder pflegerischer Betreuung. Wenn Pflegegeld und Pflegedienst kombiniert werden, spricht man von Kombinationsleistung.
Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag. Dieser kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, etwa für Betreuungsangebote, Haushaltshilfen oder Entlastungsleistungen. Der Betrag wird nicht einfach frei ausgezahlt, sondern in der Regel gegen Nachweise erstattet. Genau hier stolpern viele Familien, weil sie mit dem Geld planen, ohne vorher zu prüfen, ob der Anbieter anerkannt ist.
Auch Pflegehilfsmittel sind wichtig. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel können monatlich übernommen werden, wenn sie für die häusliche Pflege notwendig sind. Dazu gehören zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Rollator, Hausnotruf oder Patientenlifter können ebenfalls eine große Rolle spielen.
Wenn Angehörige ausfallen oder Entlastung brauchen, können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege helfen. Verhinderungspflege wird genutzt, wenn die private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Kurzzeitpflege kommt infrage, wenn eine vorübergehende stationäre Versorgung nötig wird. Beide Leistungen sollten frühzeitig geplant werden, weil Plätze, Nachweise und Budgets nicht durch Wunschdenken entstehen.
Pflege zu Hause wird also nicht durch eine einzelne Leistung abgesichert, sondern durch eine sinnvolle Kombination. Wer nur auf Pflegegeld schaut, verschenkt häufig Möglichkeiten. Sinnvoll ist eine Gesamtübersicht: Welche Hilfe wird täglich gebraucht? Was übernimmt die Familie? Was sollte ein Pflegedienst leisten? Welche Hilfsmittel entlasten? Und welche Leistungen können kombiniert werden?