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Pflegebox Anspruch: Wer Pflegehilfsmittel erhalten kann

Der Anspruch auf eine Pflegebox hängt nicht von einer bestimmten Marke oder einem bestimmten Anbieter ab. Maßgeblich ist der gesetzliche Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich, wenn eine pflegebedürftige Person einen Pflegegrad hat, zu Hause versorgt wird und die Hilfsmittel für die Pflege benötigt werden.

Pflegegrad erforderlichBereits ab Pflegegrad 1 kann ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bestehen.
Häusliche VersorgungDie Leistung richtet sich an Pflegebedürftige, die nicht vollständig stationär versorgt werden.
Monatlicher BedarfDie Produkte müssen für die konkrete Pflegesituation sinnvoll und erforderlich sein.
Pflegebox Anspruch: Wer Pflegehilfsmittel erhalten kann

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Pflegebox passend zur häuslichen Pflegesituation anfragen

Geben Sie an, welche Unterstützung benötigt wird, ob ein Pflegegrad vorliegt und wie die Versorgung zu Hause organisiert ist. Daraus lässt sich ableiten, ob ein Antrag, eine Anpassung oder ein Anbieterwechsel sinnvoll ist.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch Die Anfrage konzentriert sich auf die Angaben, die für Anspruch, Produktauswahl und weitere Bearbeitung wirklich relevant sind.
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Welche Versorgung passt am ehesten?

Die wichtigsten Voraussetzungen

Für eine Pflegebox müssen mehrere Punkte zusammenkommen. Erstens muss ein anerkannter Pflegegrad vorliegen. Zweitens muss die Pflege im häuslichen Umfeld stattfinden. Drittens müssen die Produkte tatsächlich zur Pflege, Hygiene oder zum Schutz im Alltag benötigt werden.

Als häusliche Pflege gilt nicht nur die eigene Wohnung. Auch die Versorgung bei Angehörigen, in einer Pflege-Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Wohnform kann darunterfallen, wenn keine vollstationäre Versorgung wie im Pflegeheim vorliegt.

Wer im Pflegeheim lebt, erhält Verbrauchsmaterialien in der Regel über die Einrichtung. Die monatliche Pflegebox ist deshalb vor allem ein Thema für Menschen, die ambulant oder durch Angehörige versorgt werden.

Warum Pflegegrad und Pflegesituation entscheidend sind

Der Pflegegrad zeigt gegenüber der Pflegekasse, dass eine anerkannte Pflegebedürftigkeit besteht. Ohne Pflegegrad ist eine direkte Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch normalerweise nicht möglich. Wurde der Pflegegrad bereits beantragt, kann die weitere Organisation aber vorbereitet werden.

Ebenso wichtig ist die konkrete Pflegesituation. Wer nur gelegentlich Unterstützung braucht, benötigt andere Produkte als jemand, der täglich bei Körperpflege, Inkontinenzversorgung oder Transfers begleitet wird.

Eine gute Anfrage sollte deshalb nicht nur den Pflegegrad nennen, sondern auch kurz beschreiben, wie die Pflege zu Hause tatsächlich aussieht.

Pflegegrad als Voraussetzung Pflegegrad als Voraussetzung
Häusliche Pflege als Grundlage Häusliche Pflege als Grundlage
Bedarf an Pflegehilfsmitteln prüfen Bedarf an Pflegehilfsmitteln prüfen

Anspruch besteht häufig, wenn

  • mindestens Pflegegrad 1 vorliegt
  • die pflegebedürftige Person zu Hause oder ambulant betreut lebt
  • Angehörige oder ein ambulanter Dienst regelmäßig unterstützen
  • Verbrauchsprodukte für Hygiene, Schutz oder Pflege benötigt werden
  • die Versorgung nicht vollständig stationär über ein Pflegeheim erfolgt

Vor der Antragstellung klären

  • Welcher Pflegegrad liegt vor?
  • Wo findet die Pflege überwiegend statt?
  • Wer übernimmt die Versorgung im Alltag?
  • Welche Hilfsmittel werden regelmäßig verbraucht?
  • Wurde bereits eine Pflegebox genutzt oder geht es um den ersten Antrag?

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Anspruch auf Pflegehilfsmittel strukturiert prüfen

Mit wenigen Angaben lässt sich einordnen, ob ein Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sinnvoll vorbereitet werden kann und welche Versorgung zur häuslichen Situation passt.

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