Eine Höherstufung des Pflegegrads sollte beantragt werden, wenn sich der Unterstützungsbedarf deutlich erhöht hat. Das kann nach einer Erkrankung, einem Sturz, einem Krankenhausaufenthalt, bei fortschreitender Demenz oder bei zunehmenden Einschränkungen im Alltag der Fall sein.
Entscheidend ist, ob die pflegebedürftige Person weniger selbstständig ist als zum Zeitpunkt der letzten Begutachtung. Braucht sie häufiger Hilfe beim Waschen, Anziehen, Essen, Toilettengang oder Aufstehen? Gibt es mehr Beaufsichtigung, Anleitung oder nächtliche Unterstützung? Dann kann eine Höherstufung sinnvoll sein.
Auch Angehörige sollten auf ihre Belastung achten. Wenn die Pflege deutlich mehr Zeit, Kraft oder Organisation verlangt, kann das ein Hinweis sein, dass der bisherige Pflegegrad nicht mehr passt. Pflegebedarf verändert sich selten passend zur Aktenlage, so rücksichtslos ist das Leben leider.
Der Antrag auf Höherstufung wird bei der Pflegekasse gestellt. Danach findet meist eine erneute Begutachtung statt. Zur Vorbereitung sollten Veränderungen dokumentiert werden. Ein Pflegetagebuch, Arztberichte, Krankenhausberichte oder Hinweise des Pflegedienstes können helfen.
Eine Höherstufung sollte nicht aus Angst vor Ablehnung aufgeschoben werden. Wenn der Bedarf gestiegen ist, sollten die Leistungen angepasst werden. Nur so können Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Unterstützungen besser zur tatsächlichen Situation passen.