Die Begutachtung für einen Pflegegrad findet meist zu Hause statt. Eine Gutachterin oder ein Gutachter prüft, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bewältigen kann und wobei regelmäßig Hilfe benötigt wird. Dabei geht es nicht nur um körperliche Einschränkungen, sondern auch um geistige, psychische und organisatorische Probleme.
Im Gespräch werden verschiedene Lebensbereiche abgefragt. Dazu gehören Mobilität, Orientierung, Kommunikation, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Medikamenten oder Therapien sowie die Gestaltung des Alltags. Auch Angehörige sollten beim Termin anwesend sein, wenn sie die Pflege übernehmen oder den Alltag gut kennen.
Wichtig ist, die Situation realistisch zu schildern. Viele Betroffene reißen sich beim Termin zusammen oder sagen aus Gewohnheit, dass alles noch irgendwie geht. Genau dieses „irgendwie“ ist aber oft der Punkt. Pflegegrad-Begutachtung ist kein Wettbewerb in Höflichkeit oder Durchhaltevermögen.
Hilfreich sind vorbereitete Unterlagen. Dazu gehören Arztberichte, Medikamentenpläne, Entlassungsberichte, Therapienachweise, Hilfsmittelübersichten und ein Pflegetagebuch. Je besser der Unterstützungsbedarf dokumentiert ist, desto nachvollziehbarer kann die Situation bewertet werden.
Nach dem Termin erstellt der Gutachterdienst ein Gutachten. Auf dieser Grundlage entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Der Bescheid sollte anschließend genau geprüft werden, besonders wenn der tatsächliche Hilfebedarf aus Sicht der Familie nicht richtig berücksichtigt wurde.