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Was wird bei der Pflegegrad-Begutachtung geprüft?

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Bei der Pflegegrad-Begutachtung wird geprüft, wie selbstständig eine Person im Alltag noch ist. Entscheidend ist nicht nur, welche Krankheiten vorliegen, sondern wie stark diese Krankheiten das tägliche Leben beeinträchtigen. Genau hier liegt häufig der Unterschied zwischen Diagnose und Pflegegrad.

Bewertet werden mehrere Bereiche. Dazu zählen Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen, psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und die Gestaltung des Alltagslebens. Diese Bereiche werden unterschiedlich gewichtet.

Besonders wichtig ist die Selbstversorgung. Dazu gehören Waschen, Duschen, Anziehen, Toilettengang, Essen und Trinken. Wenn hier regelmäßig Hilfe, Anleitung oder Beaufsichtigung nötig ist, wirkt sich das deutlich auf die Einstufung aus.

Auch Demenz, Orientierungslosigkeit, Unruhe, Angst, fehlende Krankheitseinsicht oder Weglauftendenz können relevant sein. Pflegebedarf ist eben nicht nur körperlich sichtbar. Manchmal besteht die größte Belastung darin, dass jemand ständig begleitet, erinnert oder beruhigt werden muss.

Der Gutachter bewertet am Ende die Selbstständigkeit in Punkten. Daraus ergibt sich, ob ein Pflegegrad vorliegt und welcher Pflegegrad empfohlen wird. Deshalb sollten Betroffene und Angehörige den Alltag möglichst konkret beschreiben, statt nur allgemeine Aussagen zu machen.