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Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?

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Wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde, sollte der Bescheid genau geprüft werden. Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass kein Pflegebedarf besteht. Es kann sein, dass der Unterstützungsbedarf im Gutachten nicht vollständig erfasst wurde oder beim Begutachtungstermin zu wenig deutlich geworden ist.

Wichtig ist die Widerspruchsfrist. In der Regel muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch kann zunächst kurz formuliert werden, damit die Frist gewahrt bleibt. Eine ausführliche Begründung kann anschließend nachgereicht werden.

Für die Begründung sollte das Gutachten sorgfältig geprüft werden. Stimmen die Angaben zur Selbstständigkeit? Wurden Demenz, Orientierung, nächtlicher Hilfebedarf, Inkontinenz, Medikamentenmanagement oder Sturzrisiko ausreichend berücksichtigt? Genau solche Details entscheiden oft über die Einstufung.

Hilfreich sind ergänzende Unterlagen wie Arztberichte, Medikamentenpläne, Therapieberichte, Krankenhausberichte oder ein Pflegetagebuch. Auch eine Pflegeberatung kann unterstützen. Wer einfach nur schreibt „Ich bin nicht einverstanden“, macht es der Gegenseite leider zu leicht.

Nach dem Widerspruch kann es zu einer erneuten Prüfung oder Begutachtung kommen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können weitere rechtliche Schritte geprüft werden. Wichtig ist, nicht vorschnell aufzugeben, wenn der tatsächliche Pflegebedarf deutlich höher ist als im Bescheid dargestellt.